Schadensvergütung

Schadensersatz ist die Leistung, die eine Partei erbringen muss, um den Schaden der anderen Partei zu kompensieren. Die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz ergibt sich aus der Haftung.
Grundsätzlich kann sich die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung aus allen Ereignissen ergeben, die mit Schäden verbunden sind und die tatsächlich von einem anderen verschuldet wurden. Die häufigsten Ereignisse sind unerlaubte Handlungen und Vertragsverletzungen.

Welcher Schaden sollte ausgeglichen werden?

Schadensersatz kann für finanzielle Verluste und Schäden geltend gemacht werden, die laut Gesetz ausdrücklich für eine Entschädigung in Frage kommen.
Zu den Formen des finanziellen Verlusts gehören: erlittener Verlust, entgangener Gewinn, Kosten für die Ermittlung des Schadens und Inkassokosten.
Grundsätzlich ist der gesamte Schaden zu ersetzen. Eine Ausnahme wird jedoch gemacht, wenn der Schaden (teilweise) das „eigene Verschulden“ des Geschädigten ist. Die Parteien tragen dann den Schaden im Verhältnis zu ihrer Schuld.

Entschädigung für Schäden im Internet und in IKT – Angelegenheiten

Eine Entschädigung für Schäden in Internet- und IKT-Angelegenheiten kann natürlich aus der Nichterfüllung eines Vertrages resultieren (Verzug). Sie können sich eine fehlgeschlagene Automatisierung vorstellen.
Die Entschädigung für Schäden erfolgt ebenfalls aus dem Internet- und IKT-Recht. Denken Sie beispielsweise an eine Online-Urheberrechtsverletzung oder Verleumdung in sozialen Medien.

 

Ist Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation der Ansicht, dass Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, oder fordert jemand von Ihnen eine Entschädigung? Rufen Sie an oder senden Sie eine E-Mail an Wouter Dammers von LAWFOX, um eine erste Einschätzung der Situation zu erhalten.

Zur Lexikonübersicht