Filme, Fotos, Tonaufnahmen, Logos und Texte finden Sie im Internet. Fast alle diese Materialien können automatisch urheberrechtlich geschützt werden. Dies gilt auch für Websites sowie deren Quellcode und Formatierung.

auteursrecht beschermen

Exklusivrecht

Wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, darf es häufig nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden. In der Tat gibt das Urheberrecht das Recht, gegen „Veröffentlichung“ und „Vervielfältigung“ (Kopien) seiner Werke vorzugehen. Das Kopieren eines Bildes kann daher verboten sein. Manchmal geben Hersteller die Möglichkeit, die Erlaubnis gegen Zahlung einer Lizenzgebühr einzuholen.

Hat jemand Ihre Arbeit ohne Erlaubnis übernommen oder haben Sie einen Gegenstand ohne Erlaubnis kopiert? Dann besteht möglicherweise eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung. Die (weitere) Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials kann ebenfalls untersagt sein. Weitere Informationen für Sie als Rechtsinhaber oder (mutmaßlicher) Rechtsverletzer finden Sie unten. 

Sind Sie ein Rechtsinhaber?

Als Person, die Anspruch auf ein von Ihnen selbst erstelltes Werk hat, können Sie daher gegen Verstöße vorgehen. Es liegt an Ihnen, Maßnahmen zu ergreifen, indem Sie sich z.B. an den Rechtsverletzer wenden. Manchmal ist dem Rechtsverletzer der Verstoß nicht einmal bekannt, und ein schriftlicher Antrag auf Entfernung ist häufig ausreichend. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie nachweisen können, dass das Material urheberrechtlich geschützt ist, dass Sie der Inhaber des Urheberrechts sind und dass die andere Person einen Verstoß begeht.

Design: Action!

Wenn die Zuwiderhandlung absichtlich begangen wird oder eine freundliche Anfrage keinen Sinn ergibt, wird empfohlen, sofort weitere Schritte zu unternehmen. Oft ist schnelles Handeln erforderlich. Die Zuwiderhandlung ermöglicht es dem Verletzer, einen finanziellen Vorteil zu erlangen, auf den der Rechtsinhaber tatsächlich Anspruch haben sollte. Als berechtigte Partei können Sie auch erheblichen Schaden erleiden. So kann z.B. der Ruf und das Ansehen Ihres Unternehmens durch Plagiate gefährdet werden.

Eine einstweilige Verfügung oder möglicherweise sogar eine Pfändung ist möglich, unabhängig davon, ob ein Vorladungsschreiben vorangestellt ist oder nicht. Sie können dann behaupten, die Zuwiderhandlung einzustellen und zu beenden, falls dies unter Strafe erforderlich ist. Darüber hinaus können Sie häufig Schadensersatzansprüche geltend machen, die sich auf das Einkommen stützen, das Sie verpasst haben, z. B. auf Ihre reguläre Lizenzgebühr.

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Kontakt

Die Anwälte von LAWFOX helfen Ihnen gerne weiter. Wir können Gerichtsverfahren für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation verhindern oder bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten. Wir haben ein Team zur Verfügung, das Sie bei allen Fragen zum Urheberrecht unterstützt.

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