Was ist e-commerce?

E-Commerce ist der Begriff für elektronischen Handel. Insbesondere das Aufkommen des Internets hat zu einer enormen Zunahme des E-Commerce geführt. Für den E-Commerce bestehen zusätzliche Regelungen. Daher gelten in einigen Fällen andere Regeln für den nicht elektronischen Handel. Ein spezialisierter E-Commerce-Anwalt wird empfohlen.

Privacywetgeving

E-commerce Regeln

Für den E-Commerce gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Beispielsweise gelten andere Regeln in Bezug auf die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen in Bezug auf allgemeine Geschäftsbedingungen. Wenn der Benutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch zur Verfügung stellt, muss er auch sicherstellen, dass die andere Partei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen speichern kann, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen werden können.

Ein weiteres Beispiel ist, dass Verbraucher beim Kauf im Internet besonders geschützt sind. In vielen Fällen gilt beim Online-Kauf eines Verbrauchers das „Fernabsatzgesetz“. In diesem Fall hat der Verbraucher mehr Rechte als bei einem „normalen“ Kauf.

Online-Unternehmen müssen diese Regeln einhalten. Andernfalls kann es zu einer unfairen Handelspraxis kommen. Er kann aus unerlaubter Handlung dafür haftbar gemacht werden. Irreführende Werbung, rechtswidrige vergleichende Werbung, Markennutzung in Online-Werbung, Cookies, Datenschutz, Spam und soziale Medien sind ebenfalls Teil der Bestimmungen für den E-Commerce. Streitigkeiten können zwischen Wettbewerbern, gegenüber Verbrauchern, vor dem Advertising Code Committee, ACM oder vor einem Regierungsrichter ausgetragen werden.

Was tun wir?

Wir unterstützen Unternehmen, die Schwierigkeiten beim E-Commerce haben. Beispielsweise können wir bei Streitigkeiten mit Wettbewerbern behilflich sein, die nicht dem „Fernabsatzgesetz“ entsprechen, mit Wettbewerbern, die auf Ihrer Marke oder Ihrem Handelsnamen werben, oder wenn in einem Webshop ein Datenverstoß vorliegt.

notice and takedown

Beispielfälle die wir behandelt haben

Wir haben uns mit verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit E-Commerce befasst. Nachfolgend einige Beispiele:

  • wir haben verschiedene Kunden über die korrekte elektronische Bereitstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen beraten;
  • wir haben verschiedene Kunden beraten, inwieweit das Fernverkaufsgesetz für sie gilt;
  • wir haben Markenrechte in Google Adwords-Kampagnen beibehalten;
  • wir verteidigen uns gegen falsche Behauptungen irreführender Werbung;
  • wir empfehlen, ob die Verwendung von Cookies erlaubt ist;
  • wir beschäftigen uns mit Streitigkeiten bezüglich der Entwicklung von Webshops;
  • wir haben eine Online-Auktion erfolgreich gegen Behauptungen irreführender Werbung verteidigt (Advertising Code Commission, Gericht, Berufungsgericht).

Was können wir für Sie tun?

In E-Commerce-Angelegenheiten können wir verschiedene Dinge für Sie tun, darunter Folgendes:

  • Wir können Ihre Rechtslage einschätzen.

  • Wir können für Sie prüfen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen korrekt übergeben wurden.

  • Wir können beurteilen, ob das „Fernabsatzgesetz“ für Sie gilt und wie Sie es richtig einhalten.

  • Wir können Sie bei Streitigkeiten mit Wettbewerbern bezüglich der Anwendung der E-Commerce-Regeln unterstützen.

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Kontakt

Beschäftigen Sie sich mit Internetrecht? Die Anwälte von LAWFOX helfen Ihnen gerne weiter. Wir haben ein Team für Sie, das Ihnen gerne bei allen Fragen zum Internetrecht behilflich ist.

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