Urheberrechtsverletzung
Software sollte normalerweise nicht ohne die Erlaubnis des Erstellers verwendet werden. Der Hersteller hat das Recht, gegen „Offenlegung“ und „Vervielfältigung“ seiner Arbeit vorzugehen. Das Veröffentlichen oder Kopieren einer Software ist dann verboten und verletzt Rechte an geistigem Eigentum. Derjenige der Urheberrechte verletzt, haftet. Die normale Verwendung, wie das Kopieren von der Festplatte in den RAM, das Erstellen eines Backups oder das Durchführen von Wartungsarbeiten, ist gesetzlich zulässig und verstößt nicht gegen das Urheberrecht an Software, sofern Sie über eine Lizenz verfügen.
Die vertragliche Genehmigung kann auch an Bedingungen geknüpft sein. Dies ist in sogenannten Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen, EULA oder Lizenzvereinbarung möglich. Open – Source Lizenzen sind in der Tat nichts anderes als die Erlaubnis des Copyright-Inhabers, Software (kostenlos) unter bestimmten Bedingungen zu verwenden.
