Verzug

Verzug ist eine Situation, in der sich ein Schuldner befinden kann, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn der Schuldner in Verzug ist, hat der Gläubiger eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten. Beispielsweise kann die Vereinbarung aufgelöst oder eine Entschädigung geltend gemacht werden. Der Verzug kann auf zwei Arten erfolgen. Durch Inverzugsetzung oder per Gesetz.

Mahnung

Eine Inverzugsetzung ist eine formelle Mitteilung an den Schuldner, in der ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eingeräumt wird.
Kommt der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser angemessenen Frist nach, so ist der Schuldner in Verzug.

Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich

In einigen Rechtsfällen ist eine Inverzugsetzung nicht erforderlich. Der wichtigste Fall ist, wenn eine fatale Frist vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Schuldner automatisch in Verzug und ist daher nicht in Verzug.
Bei der Auftragsvergabe für IT-Projekte wird jedoch nicht oft eine fatale Frist festgelegt. Ein Merkmal von IT-Projekten ist, dass sie in den meisten Fällen die angegebene Frist nicht einhalten. In diesem Sinne wird der Richter zumindest für IT-Projekte nicht oft beurteilen, dass eine Frist fatal ist.
Daher ist es ratsam – insbesondere wenn die Vereinbarung ein IT-Projekt betrifft -, diese zu senden, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Standardbenachrichtigung senden müssen. In diesem Fall befindet sich der Schuldner ohnehin in Verzug, und nach Beginn des Verzugs können weitere Maßnahmen ergriffen werden.

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