Nießbrauch

Nießbrauch ist das eingeschränkte Recht, das Eigentum einer anderen Person zu nutzen und deren Früchte zu genießen. Da der andere Eigentümer der Immobilie der Eigentümer bleibt, ist das Recht beschränkt.

Beispiele für Nießbrauch

Grundsätzlich kann auf jedem Grundstück ein Nießbrauchsrecht begründet werden. Das klassische Beispiel für Nießbrauch ist der Apfelbaum, dessen Früchte vom anderen gegessen werden können. Ein Nießbrauch kann auch für Aktien festgestellt werden, beispielsweise hat der Nießbraucher Anspruch auf die Früchte dieser Aktien (die Dividende). 

Zur Lexikonübersicht