Verletzung
Tags: inbreuk, inbreuk op recht, Rechteinhaber, rechthebbende, Verletzung, Verletzung von Rechten.
Eine Verletzung im rechtlichen Sinne bedeutet eine Verletzung eines Rechts. Dies bedeutet, dass der Rechtsinhaber bei der Ausübung seines Rechts gestört ist. Häufige Verstöße sind Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums oder Verstöße gegen Grundrechte wie die Privatsphäre.
Der Rechtsinhaber kann gegen Verstöße vorgehen. Der Rechtsverletzer muss dann die Rechtsverletzung einstellen und etwaige Schäden am Rechtsinhaber ausgleichen.
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