Jurisdiktion

Nicht alle Richter sind befugt, alle Streitigkeiten zu beurteilen. Eine der Anforderungen ist, dass der Streit unter die Zuständigkeit (auch als Gerichtsbarkeit bezeichnet) des Richters fällt.

Im Vorladungsverfahren lautet die Hauptregel, dass das niederländische Gericht zuständig ist, wenn der Angeklagte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden hat. Die Zuständigkeit eines bestimmten Richters kann auch vertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden.

Zur Lexikonübersicht