Vorsorgliche Pfändung
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Die vorsorgliche Pfändung erfolgt vor der Pfändung, die stattfindet, bevor ein Urteil gefällt wird. Der Zweck einer Pfändung im Konservatorium besteht darin, den Schuldner daran zu hindern, bestimmte Vermögenswerte zu kooptieren (z. B. mit einer Verpfändung zu belasten), bevor ein Urteil erlassen wurde, das die Ausführung des Gläubigers ermöglicht.
Prozedur
Die konservative Beschlagnahme erfordert einen Beschlagnahmungsurlaub vom vorläufigen Entlastungsrichter. Zu diesem Zweck muss ein Antrag eingereicht werden, in dem die Forderung an den Schuldner beschrieben ist und den der Gläubiger beschlagnahmen möchte. Der Schuldner wird im Verfahren oft nicht gehört, weil er dann das betreffende Vermögen aus der Geschichte zurückziehen kann.
Urteil
Wenn der Anspruch des Gläubigers letztendlich gewährt wird, wird die Schutzpfändung auf eine durchsetzbare Pfändung übertragen, und der Gläubiger kann sie zur Ausführung verwenden.
Wird der Anspruch abgelehnt, haftet der Gläubiger möglicherweise für die Folgen der Pfändung.
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