Pfändung von Drittanbietern
Tags: Arbeitgeber, bank, Bankkonto, bankrekening, beschlagnahme, Beschlagnahme von Drittanbietern, beslag, bevrijdend betalen, derdenbeslag, großzügig bezahlen, Lohn, loon, werkgever.
Das vom Schuldner gehaltene Vermögen kann beschlagnahmt werden. Es ist jedoch auch möglich, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, die einer Partei gehören, die außerhalb der Rechtsbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner liegt. Dies ist der Pfändung von Drittanbietern.
Beispiele
Beispiele für die Pfändung durch Dritte sind die Pfändung des Bankkontos des Schuldners oder die Löhne des Schuldners. Die Pfändung wird dann jeweils von der Bank oder dem Arbeitgeber des Schuldners erhoben.
Großzügig bezahlen
Wurde eine Pfändung eines Dritten erhoben, hat der Dritte dem Schuldner durch direkte Zahlung an den Gläubiger großzügig gezahlt.
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