Private Urkunde

Eine private Urkunde ist ein schriftliches Dokument, das zwischen den Parteien erstellt und unterzeichnet wird. Im Gegensatz zur authentischen Urkunde wurde die private Urkunde nicht beim Notar ausgestellt.

Beweise

Grundsätzlich liefert die private Urkunde zwingende Beweise zwischen den Parteien. Dies bedeutet, dass der Richter verpflichtet ist, den Inhalt der Urkunde anzunehmen.

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