Höhere Gewalt

Wenn dem Schuldner ein Mangel bei der Erfüllung einer Verpflichtung nicht zugeschrieben werden kann, liegt ein Fall höherer Gewalt vor. Ein Mangel ist nicht zuzurechnen, wenn der Mangel nicht auf dem Verschulden des Schuldners beruht und der Mangel nicht auf seine Rechnung (Risiko) gehen sollte.

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