Zivilprozessordnung

Das Zivilprozessrecht ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Die Zivilprozessordnung besteht aus vier Büchern. Dies schließt Regeln für Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht, dem Berufungsgericht und dem Obersten Gerichtshof ein. Es enthält auch die Regeln für die Vollstreckung von Urteilen und die Regeln für die Schiedsgerichtsbarkeit.

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