Gesamtschuldnerische Haftung

Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass ein Schuldner – auch wenn es mehrere Schuldner gibt – gezwungen werden kann, die gesamte Verpflichtung zu erfüllen. Die gesamtschuldnerische Haftung kann sich aus dem Gesetz oder einer Vereinbarung ergeben.

Beispiele

Angenommen, zwei Schuldner haben ein Darlehen in Höhe von 10.000 EUR aufgenommen. Grundsätzlich kann der Gläubiger dann zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens an einen der Schuldner gehen. Der zahlende Schuldner hat dann ein Rückgriffsrecht gegen den anderen Schuldner.

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