Ungerechtfertigte Bereicherung

Eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt vor, wenn jemand auf Kosten eines anderen ohne Rechtsgrundlage bereichert wird. Die Person, die ohne Rechtsgrundlage bereichert wurde, ist verpflichtet, den mit der Bereicherung verbundenen Schaden zu ersetzen. Es ist erforderlich, dass die Anreicherung der angereicherten zugeordnet werden kann.

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