Verzug

Wenn ein Angeklagter nicht in einem Gerichtsverfahren erscheint, wird der Richter in den meisten Fällen in Verzug geraten und ein Versäumnisurteil fällen. Dies bedeutet, dass der Richter dem Antrag des Antragstellers stattgibt, es sei denn, der Antrag erscheint rechtswidrig oder unbegründet.

Der Beklagte kann einem Versäumnisurteil widersprechen.

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