Bevorzugter Gläubiger

Ein bevorzugter Gläubiger ist ein Gläubiger, der einen bevorzugten Anspruch auf den Schuldner hat. Diese Vorzugsforderung bedeutet, dass er oder sie im Falle einer Insolvenz des Schuldners Vorrang vor den Forderungen der ungesicherten Gläubigern hat.

Arten von bevorzugten Gläubigern

Es können drei Parteien unterschieden werden, die bevorzugte Gläubiger sind:

  • Die UWV
  • Die Steuerbehörden
  • Ein Mitarbeiter des Konkurses mit einer Lohnforderung aus der Zeit vor dem Konkurs.

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