Verjährung
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Verjährung bedeutet, dass der Anspruch nach einer bestimmten Zeit nicht mehr rechtlich durchsetzbar ist. Die Verjährungsfrist wurde aus Gründen der Rechtssicherheit geschaffen. Die Idee dahinter ist, dass es nicht so sein sollte, dass ein Gläubiger jahrelang keine Maßnahmen ergreift und dann nach langer Zeit eine Klage gegen den Schuldner erhebt.
Relative und absolute Verjährungsfrist
Das niederländische Recht hat zwei Verjährungsfristen, die relative und die absolute Verjährungsfrist. Die relative Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre und beginnt zum Zeitpunkt der Geltendmachung oder bei Schadensersatzansprüchen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Person, die den Schaden erlitten hat, und die dafür haftende Person bekannt geworden sind. Dieser Zeitraum hängt daher teilweise von subjektiven Merkmalen ab.
Deshalb hat das niederländische Recht auch eine absolute Verjährungsfrist. Die absolute Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre. Dieser Zeitraum beginnt zu laufen, wenn das Ereignis das den Schaden verursacht hat geschehen ist. Dies hängt nicht von einem subjektiven Merkmal ab, sondern nur von einem objektiven Merkmal.
Ein Anspruch ist verjährt, wenn eine dieser Verjährungsfristen abgelaufen ist.
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