(Wort -) Logomarke
Ein (Wort-) Logo schützt ein Logo. Wenn Sie viel in das Erscheinungsbild Ihres Logos investiert haben, können Sie durch die Registrierung eines Logos sicherstellen, dass Sie das ausschließliche Recht haben, dieses Logo zu verwenden.
Darüber hinaus kann eine Registrierung als Logo in Betracht gezogen werden, wenn eine Registrierung als Wortmarke nicht möglich ist. Diese Situation kann beispielsweise auftreten, wenn ein Wort sehr beschreibend ist. Wenn Sie dem Wort eindeutige grafische Elemente hinzufügen und diese Kombination als Logo registrieren, haben Sie immer noch eine geschützte Marke.
Ein Logo kann verwendet werden, um gegen Parteien vorzugehen, die das Erscheinungsbild dieses Logos übernommen haben – oder gegen ein vergleichbares Logo.
Einige Logos bestehen teilweise aus einem Wortelement. Es ist wichtig, dass dieses Wortelement in diesem Fall nicht so gut geschützt ist, als ob es separat als Wortmarke registriert worden wäre. Das Wort für ein Logo ist nur ein Teil des Logos, während das gesamte Logo (einschließlich grafischer Elemente) Schutz verdient. Dies bedeutet, dass es nicht unbedingt einen Verstoß geben würde, wenn eine andere Partei nur das Wort ergreift und den Rest weglässt.
In einigen Fällen ist der Richter jedoch der Meinung, dass ein verbales Element ein dominantes Element einer Marke ist. In diesen Fällen spielt das verbale Element immer noch eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Verstößen. Ob dies der Fall sein wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.