Wann ist ein Handelsname geschützt?
Im Handelsnamengesetz lautet es:
Denken Sie zum Beispiel an:
- Der Name aus dem Register der Handelskammer;
- Der Name auf der Website oder der Domainname;
- Der Name in der E-Mail-Adresse;
- Der Name an der Fassade;
- Der Name, den das Unternehmen in sozialen Medien verwendet;
- Der Name auf dem Briefpapier;
- Der Name, der beim Beantworten des Telefons angegeben wird;
- Der Name auf beispielsweise Visiten oder Menü – karten.
