Betriebsgeheimnis
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet eine Person, die rechtmäßig ein Geschäftsgeheimnis besitzt, angemessene Schritte zu unternehmen, um es geheim zu halten. In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass eine angemessene Maßnahme darin bestehen kann, eine NDA zu vereinbaren. Dies kann in Handelsverträgen, aber auch beispielsweise in Arbeitsverträgen erfolgen. Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses gegen die rechtswidrige Erlangung, Verwendung und Offenlegung der geheimen Informationen vorgehen. Das Gesetz sieht kein ausschließliches Recht vor. Das Gesetz bietet Geschäftsgeheimnisinhabern eine zusätzliche Grundlage für die Bekämpfung von Verstößen. Ein Geschäftsgeheimnis liegt vor, wenn eine Geheimhaltungsvereinbarung nach Vertrag und Gesetz zusammen geschlossen wird.
