Verarbeitungs - Vertrag in DSGVO
Personenbezogene Daten dürfen nicht einfach so verarbeitet werden. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten möchten, müssen die DSGVO einhalten. Die DSGVO regelt, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten stets verpflichtet bleibt.
Nach Angaben der DSGVO spielt es daher keine Rolle, ob der für die Verarbeitung Verantwortliche die personenbezogenen Daten selbst verarbeitet oder an eine andere Partei – einen Verarbeiter – auslagert. Diese endgültige Verantwortung berührt jedoch nicht die Tatsache, dass der Verarbeiter auch Verantwortlichkeiten gemäß der DSGVO hat. Die Parteien müssen die Verarbeitung der Verantwortung für die sorgfältige Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Verarbeitervertrag vereinbaren. Wenn die Parteien dies nicht tun, verstoßen beide gegen die DSGVO.
