Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist seit der Erneuerung des Zivilprozessrechts (KEI-Programm) der neue Name für das Vorladungsverfahren.

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Prozesseinführung

Seit der jüngsten Erneuerung des Zivilprozessrechts (KEI-Programm) ist die Einleitung eines Verfahrens das Verfahrensdokument, mit dem eine Klage beginnt. Es ersetzt die Vorladung und Petition.

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