Petitionsverfahren
Durch Wouter Dammers | Procesrecht | 3 Februar 2017
Das Petitionsverfahren ist seit der Erneuerung des Zivilprozessrechts (KEI-Programm) der neue Name für das Antragsverfahren.
Durch Wouter Dammers | Procesrecht | 3 Februar 2017
Das Petitionsverfahren ist seit der Erneuerung des Zivilprozessrechts (KEI-Programm) der neue Name für das Antragsverfahren.
Durch Wouter Dammers | Procesrecht | 3 Februar 2017
Seit der jüngsten Erneuerung des Zivilprozessrechts (KEI-Programm) ist die Einleitung eines Verfahrens das Verfahrensdokument, mit dem eine Klage beginnt. Es ersetzt die Vorladung und Petition.