Angemessenheitsentscheidung
Tags: avg, persönliche Daten, privacy, Privatsphäre.
Eine Angemessenheitsentscheidung ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 45 der DSGVO über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer. Zuvor hat die Europäische Kommission auch Angemessenheitsentscheidungen für Drittländer wie Argentinien, Neuseeland und Israel getroffen.
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