b2c

B2c (Business-to-Consumer) ist eine Bezeichnung für den Handel zwischen einem professionellen Unternehmen und einem Verbraucher. Dies unterscheidet sich beispielsweise von Unternehmen, die miteinander Geschäfte machen (b2b).

Dieser Unterschied ist juristisch relevant

Aus rechtlicher Sicht ist diese Unterscheidung relevant, da für den Handel zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher viele zwingende Gesetze gelten (b2c). Wenn professionelle Parteien Geschäfte miteinander machen (d.h. b2b), haben sie grundsätzlich die Freiheit, sich auf das zu einigen, was die Parteien wollen (Vertragsfreiheit).

Einige Gesetze gelten außerdem nur für b2c-Beziehungen und nicht für b2b-Beziehungen. Ein Beispiel hierfür ist das Fernabsatzgesetz.

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