Beklagter

Der Beklagte ist die Gegenpartei des Antragstellers in einem Antragsverfahren. In der Vergangenheit wurde dies in einer Vorladung als Angeklagter bezeichnet. Heutzutage (seit Einführung des neuen Zivilprozessrechts (KEI-Programm)) wurde dies eingeebnet, und die andere Partei wird daher als Angeklagter bezeichnet.


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