Beschlagnahmenplan

Der Beschlagnahmenplan enthält Richtlinien für den vorläufigen Richter, der über Anträge auf Pfändung entscheidet (Anklagefälle). Der Beschlagnahmenplan wird regelmäßig vom LOVCK (Nationales Konsultationskursinhalt Zivil- und Bezirksgericht) erstellt. Die neueste Version stammt aus August 2016.

Anwälte

Der Beschlagnahmungslehrplan wird auch häufig von Anwälten konsultiert. Sie können einen angemessenen Antrag auf der Grundlage der hierin erstellten Richtlinien stellen.

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