Beweislast

Die Beweislast impliziert die Verpflichtung zum Nachweis von Aussagen. Die Hauptregel ist in Artikel 150 DCCP festgelegt. Dieser Artikel besagt, dass die Person, die eine Erklärung abgibt, diese Erklärung nachweisen muss.

Umgekehrte Beweislast

In einigen Fällen wurde eine umgekehrte Beweislast gewählt. Eine Umkehrung der Beweislast kann sich aus einer Sonderregel oder nach Maßstäben der Angemessenheit und Fairness ergeben. Ein Beispiel hierfür ist die Haftung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber haftet für Schäden, die der Arbeitnehmer während der Arbeit erleidet, es sei denn, er kann nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist oder dass der Schaden auf Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit des Arbeitnehmers beruht.

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