Bewertung des angemessenen Schutzniveaus

Die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Land außerhalb der EU ist nur möglich, wenn dieses andere Land ein „angemessenes Schutzniveau“ bietet.

Rezension

Ob ein angemessenes Schutzniveau besteht, wird vom für die Verarbeitung Verantwortlichen (der Person, die den Zweck und die Mittel für die Verwendung personenbezogener Daten bestimmt) auf der Grundlage der europäischen Richtlinie beurteilt. Wenn diese Richtlinie feststellt, dass das andere Land ein angemessenes Schutzniveau bietet, kann der für die Verarbeitung Verantwortliche dies grundsätzlich übernehmen. Wenn in der Richtlinie festgestellt wird, dass das andere Land kein angemessenes Schutzniveau bietet, muss der für die Verarbeitung Verantwortliche grundsätzlich angeben, dass eine Übertragung nicht zulässig ist.

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