Computerübertretung

Vorsätzliches und rechtswidriges Eindringen in ein Computersystem wird oft als Hacking bezeichnet. Ein anderer Name dafür ist Computerübertretung. Dies ist ein Verbrechen und wird nach Artikel 138ab Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bestraft.

Beispiele aus dem Gesetz

Es gibt keine begrenzte Liste dessen, was unter Computerübertretungen verstanden werden kann oder nicht. Das Gesetz gibt jedoch vier Beispiele. Wenn durch die folgenden Fälle Zugriff erlangt wird, liegt eine Verletzung vor:

a. durch Durchbruch der Sicherheit;
b. durch technische Intervention;
c. durch die Verwendung falscher Signale oder eines falschen Schlüssels; oder
d. durch die Annahme einer falschen Qualität.

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