Eigenverschulden

Die Person, die eine Vertragsverletzung oder eine rechtswidrige Handlung begangen hat, hat Anspruch auf Entschädigung. Es ist möglich, dass ein Teil des Schadens auf das „eigene Verschulden“ des Geschädigten zurückzuführen ist.

Reduzierung der Entschädigung

Im Falle eines eigenen Verschuldens wird die Entschädigung grundsätzlich um den Betrag gekürzt, der auf das Verhalten des Geschädigten selbst zurückzuführen ist.

Eine solche Reduzierung aufgrund eines eigenen Verschuldens tritt regelmäßig bei Verkehrsunfällen auf, bei denen beide Parteien einen Fehler gemacht haben.

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