Einen Fall bringen

„Einen Fall bringen“ bedeutet, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Gerichtsverfahren werden eingeleitet, indem die Vorladung der anderen Partei zugestellt wird (Vorladungsverfahren) oder der Antrag bei der Kanzlei eingereicht wird (Antragsverfahren).

Zur Lexikonübersicht