Elektronische Verträge

In einer Vereinbarung stellen sich die meisten Menschen einen von den Parteien unterzeichneten Vertrag vor. Der Abschluss von Vereinbarungen ist jedoch formlos und kann in jeder Form erfolgen. Die einzige gesetzliche Voraussetzung ist, dass der Vertrag durch Angebot und Annahme geschlossen wurde. Eine mündliche Vereinbarung und ein elektronisch abgeschlossener Vertrag sind daher auch rechtsgültig.

„Electronic Contracting“

Electronic Contracting ist der elektronische Abschluss von Verträgen und eine Form des digitalen Geschäfts. Wenn es ein Angebot und eine Annahme gibt, sind diese einfach rechtsgültig. Eine elektronisch abgeschlossene Vereinbarung kann von den Parteien (digital) unterzeichnet werden, dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich (obwohl dies ratsam ist). Wenn der digitale Vertrag unterzeichnet wurde, handelt es sich um einen Rechtsakt. Dies wird auch als elektronischer Vertrag bezeichnet.

Digitale Unterschrift

Das Gesetz stellt eine Reihe von Anforderungen an eine elektronische (oder digitale) Signatur (Artikel 3: 15a Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Beispielsweise muss die Unterschrift dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet sein und die Unterschrift muss es ermöglichen, den Unterzeichner zu identifizieren.

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