Elektronischer Kommunikationsdienst

Elektronischer Kommunikationsdienst ist ein Begriff, der in der ePrivacy-Verordnung verwendet wird. Der Begriff ist im Europäischen Code für elektronische Kommunikation definiert. Es heißt, dass nach dem Konzept des Internetzugangs Dienste und Dienste, die im Wesentlichen oder vollständig aus der Übertragung von Signalen bestehen. Persönliche Kommunikationsdienste sind ebenfalls enthalten. Hierbei handelt es sich um Dienste, die einen interaktiven Informationsaustausch zwischen mehreren Personen ermöglichen. Bekannte Beispiele sind WhatsApp, Facebook Messenger, Skype usw.

Die Kommunikation zwischen Maschinen fällt – wie im Internet der Dinge – ebenfalls in den Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste. Das EPV gilt daher für das Internet der Dinge. Darüber hinaus fallen beispielsweise WLAN-Hotspots in den Anwendungsbereich.

Zur Lexikonübersicht