Endgültige Entlastung

Endgültige Entlastung ist ein Begriff, der üblicherweise in einer Vergleichsvereinbarung verwendet wird. Wenn sich die Parteien gegenseitig (und anderweitig) die endgültige Entlastung gewähren, bedeutet dies, dass die Parteien erklären, dass sie nach dieser Vereinbarung keine weiteren Ansprüche voneinander haben.

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