Europäische Verordnung

Eine europäische Verordnung ist eine allgemeine Entscheidung von europäischer Bedeutung. Eine europäische Verordnung ist in ihrer Gesamtheit verbindlich und in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) unmittelbar anwendbar.

Verbindlich

Eine europäische Verordnung ist in ihrer Gesamtheit verbindlich. Dies bedeutet, dass eine Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, sondern unmittelbar bindend ist. Dies unterscheidet sich von einer europäischen Richtlinie, die zunächst in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Direkte Auswirkung

Eine Verordnung hat direkte Wirkung. Dies bedeutet, dass Rechtssubjekte in der EU Rechte und Pflichten direkt aus der Verordnung ableiten können.

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