Europäische Zahlungsanweisung

Die europäische Zahlungsanweisung ermöglicht es innerhalb der Europäischen Union, eine unbestrittene Forderung an einen ausländischen Schuldner gerichtlich geltend zu machen. Diese Zahlungsanweisung kann außerdem über ein Gerichtsverfahren beantragt werden, bei dem die Parteien nicht vor Gericht erscheinen müssen.

Verfahren

Das Verfahren für die europäische Zahlungsanweisung ist wie folgt. Zunächst muss ein Antrag mit einem Standardformular beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Das Gericht entscheidet dann über diesen Antrag, allerdings ohne den Schuldner zu kontaktieren.

Wenn das Gericht beschließt, den europäischen Zahlungsbefehl zu erlassen, erhält der Schuldner die Möglichkeit, den fälligen Betrag zu zahlen oder eine Klagebeantwortung einzureichen. Wird vom Schuldner eine Klagebeantwortung eingereicht, ändert sich das Verfahren in ein normales Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Gericht.

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