Fatale Frist

Wenn eine Vereinbarung eine strenge Frist hat und ohne Grund überschritten wurde, ist der Schuldner automatisch in Verzug und es ist keine Inverzugsetzung erforderlich. Bei Verträgen mit IT-Projekten wird eine solche Frist jedoch nicht häufig eingehalten.

Ein Merkmal von IT-Projekten ist, dass sie in den meisten Fällen die angegebene Frist nicht einhalten. In diesem Sinne wird der Richter nicht oft beurteilen, dass eine Frist fatal ist, aber dass die Fristen in dieser Vereinbarung im Prinzip nicht so sind.

Für IT-Projekte ist es daher sinnvoll, dem Schuldner nach Ablauf der Frist eine Inverzugsetzung zu senden – auch wenn Zweifel bestehen, ob es sich um eine fatale Frist handelt -, damit dem Schuldner eine Einziehungsoption angeboten wird. Wenn sie diese Wiederherstellungsoption nicht verwendet, ist sie immer noch in Verzug und Sie können als Gläubiger weitere Maßnahmen ergreifen.

Hat Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation Probleme mit einer (schwerwiegenden) Frist / Lieferfrist? Rufen Sie an oder senden Sie eine E-Mail an Wouter Dammers von LAWFOX, um eine erste Einschätzung der Situation zu erhalten.

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