Handelsnamenrecht

Das Recht um Handelsnamen ist im Handelsnamengesetz geregelt. Es ist ein Recht an geistigem Eigentum, das den Namen schützt, unter dem ein Unternehmen geführt wird.

Handelsname

Ein Handelsname wird automatisch geschützt, wenn er im Geschäftsleben verwendet wird und wenn er Dritten als solcher bekannt ist. Eine Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer ist daher zum Schutz nicht erforderlich (obwohl dies nach dem Handelsregistergesetz vorgeschrieben ist). Eine solche Registrierung kann auch ein Hinweis auf (das Ursprungsdatum) des Handelsnamengesetzes sein. Darüber hinaus kann die Verwendung eines Handelsnamens beispielsweise mit Visitenkarten, Ordnern, Werbematerial, E-Mail-Signaturen, Websites, Schreibwaren und anderen kommerziellen Ausdrücken demonstriert werden.

Verletzung

Im Handelsnamengesetz ist Artikel 5 des Handelsnamengesetzes von besonderer Bedeutung. Dieser Artikel sieht vor, dass die Verwendung eines jüngeren Handelsnamens durch einen älteren Handelsnamen verboten werden kann, wenn dieser jüngere Handelsname die relevante Öffentlichkeit wahrscheinlich verwirrt. Eine solche Verwirrung kann auftreten, wenn die Handelsnamen ähnlich sind und die Art der Unternehmen (fast) gleich ist. Denken Sie an die Art des Unternehmens, den Geschäftssitz und ob es Online-Handel gibt oder nicht. Ein älteres Handelsnamenrecht kann dann Vorrang vor dem jüngeren Handelsnamen haben, und man kann dann die Verwendung des jüngeren Handelsnamens verbieten. Daher kann das Datum der Schaffung des Handelsnamengesetzes bei Streitigkeiten über Handelsnamen von großer Bedeutung sein.

Rechte im Falle einer Verletzung

Es ist daher nicht ratsam, den Handelsnamen einer anderen Person zu kopieren. So auch nicht in Domainnamen. Unter bestimmten Umständen kann dann ein Verstoß gegen das Handelsnamengesetz des älteren Unternehmens vorliegen. Diese Partei kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Rechte verlangen, dass die Verwendung des jüngeren Handelsnamens eingestellt oder der Name geändert wird.

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