Heimkopie

Die Artikel 16b und 16c des Urheberrechtsgesetzes sehen vor, dass einige Kopien eines Werks für Ihre eigene Praxis, Ihr Studium oder Ihre private Verwendung angefertigt werden können: die Heimkopie. Das Erstellen einer solchen Heimkopie verletzt nicht das Urheberrecht des Herstellers.

Illegal downloaden

Bis 2014 unterlag das illegale Herunterladen ebenfalls den oben genannten Bestimmungen. Der Gerichtshof hat jedoch 2014 festgestellt, dass dies nicht mehr der Fall ist. Das illegale Herunterladen (für den persönlichen Gebrauch) ist daher seit 2014 verboten.

Private Kopierabgabe

Leere Träger wie Festplatten oder leere CDs / DVDs unterliegen einem bestimmten Betrag: der privaten Kopierabgabe. Diese Abgabe soll die Gebühren kompensieren, die Rechteinhaber aufgrund der privaten Kopie verpassen.

Zur Lexikonübersicht