ICANN

ICANN steht für Internet Corporation for Assigned Names and Numbers. Es ist eine internationale gemeinnützige Organisation. ICANN wurde 1998 gegründet und ist verantwortlich für die globale Verwaltung des DNS für Top-Level-Domains. Später wurde dieses Management auch auf verwandte Richtlinien ausgeweitet.

Um eine andere Person im Internet zu erreichen, müssen Sie im Browser des Computers eine Adresse eingeben – einen Namen (www.lawfox.nl) oder eine Nummer (188.166.37.232). Diese Adresse muss eindeutig sein, damit Computer wissen, wo sie etwas finden können – vergleichen Sie sie mit einer Privatadresse. ICANN koordiniert diese eindeutigen IDs weltweit. Durch diese Koordination von eindeutigen Identifikationsnummern und Namen haben wir ein globales Internet. Die ICANN verwaltet sozusagen das große Adressbuch für das Internet. Dies wird als Domain Name System (DNS) bezeichnet.

Technisch gesehen hilft ICANN bei der Koordinierung der IANA-Funktionen (Internet Assigned Numbers Authority). Die IANA-Funktionen sind wesentliche technische Dienste, die für das weitere Funktionieren des DNS von entscheidender Bedeutung sind. Diese Funktionen umfassen:

  1. Koordination der Zuweisung von technischen Protokollparametern einschließlich der Verwaltung der Domäne des Adress- und Routingparameterbereichs der obersten Ebene (ARPA);

  2. Verwalten bestimmter Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Internet-DNS-Stammzonen, z. B. generische (gTLD) und Ländercode (ccTLD) Top-Level-Domains;

  3. die Zuweisung von Internet-Nummerierungsressourcen; und

  4. sonstige Dienstleistungen.

Domainnamen werden nicht von ICANN selbst verwaltet, sondern von sogenannten Registraren (Singular: Registry).

Wenn eine Partei eine Registrierung einer gTDL (generische Top-Level-Domain wie .amsterdam, .frl) vornehmen möchte, muss sie sich an ICANN wenden. ICANN verlangt hierfür den Abschluss einer Registrierungsvereinbarung.

Alle Registrare müssen außerdem die UDPR befolgen: die Richtlinie zur einheitlichen Beilegung von Domainnamenstreitigkeiten. Gemäß dieser Richtlinie müssen die meisten Arten von markenbezogenen Domainnamenstreitigkeiten durch eine Vereinbarung, Klage oder ein Schiedsverfahren beigelegt werden, bevor der Registrar den Domainnamen annulliert, aussetzt oder überträgt. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Domainnamenregistrierungen (z. B. Cybersquatting) können durch Verwaltungsverfahren beigelegt werden. Der Markeninhaber kann diesbezüglich eine Beschwerde bei einem zugelassenen Streitbeilegungsdienstleister einreichen.

Um sich auf die UDPR-Richtlinie zu berufen, muss ein Markeninhaber (a) eine Beschwerde bei einem zuständigen Gericht einreichen, um die Domainnamenklage anzuhören, oder (b) eine Beschwerde bei einem zugelassenen Streitbeilegungsdienst einreichen, falls eine fehlerhafte Domainnamenregistrierung vorliegt. 

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