Illegitim

Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn diese eine Rechtsverletzung darstellt, gegen eine gesetzliche Verpflichtung verstößt oder gegen das verstößt, was in der Gesellschaft nach ungeschriebenem Recht angemessen ist.

Artikel 6:162 BW

Um von einer rechtswidrigen Haftung auf der Grundlage von Abschnitt 6: 162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu sprechen, müssen neben einer rechtswidrigen Handlung auch die folgenden Umstände gelten.

  • Die rechtswidrige Handlung muss dem Täter zuzurechnen sein,

  • es muss tatsächlich Schaden gegeben haben,

  • es muss ein kausaler (kausaler) Zusammenhang zwischen der rechtswidrigen Handlung und dem Schaden bestehen, und

  • der verletzte Standard muss die Interessen schützen, die im konkreten Fall verletzt wurden (Relativität).

Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, ist dies eine Frage der unerlaubten Handlung.

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