Kommunikationsinhalt

Kommunikationsinhalte dürfen laut EPV nur zur Erbringung eines Dienstes verarbeitet werden, für den der Endbenutzer seine Zustimmung erteilt hat, und der angebotene Dienst kann nicht ohne die Verarbeitung dieses Inhalts bereitgestellt werden oder wenn alle beteiligten Endbenutzer ihre Zustimmung zur Verarbeitung gegeben haben für einen oder mehrere spezifische Zwecke, die mit anonymen Daten nicht erreicht werden können, und der Anbieter hat die Aufsichtsbehörde konsultiert.

Zur Lexikonübersicht