Metadaten

Metadaten können gemäß der ePrivacy-Verordnung verarbeitet werden, um die obligatorischen Anforderungen an die Servicequalität zu erfüllen, oder wenn dies beispielsweise für die Rechnungsstellung oder Betrugserkennung erforderlich ist oder wenn der betreffende Endbenutzer die Genehmigung zur Verarbeitung von erteilt hat Metadaten für einen oder mehrere spezifische Zwecke. Letzteres ist nur möglich, wenn die fraglichen Zwecke nicht durch die Verwendung anonymisierter Daten erreicht werden können.

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