Nichtig

Ein Rechtsakt, der nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, ist „null und nichtig“. Das Gesetz regelt, wann ein Rechtsakt nichtig ist.

Folge der Nichtigkeit

Die Folge eines nichtigen Rechtsakts ist, dass er als nie existent angesehen wird und daher keine rechtlichen Konsequenzen hat. Die Ungültigkeit eines Rechtsakts muss nicht geltend gemacht werden. Nichtigkeit entsteht durch das Gesetz.

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