Notice-and-takedown
Notice-and-takedown
Tags: aansprakelijkheid, geistiges eigentum, haftung, intellectueel eigendom, Internet-Vermittler, internettussenpersonen, notice and takedown, NTD.
Das Notice-and-Takedown-Verfahren (NTD) ist ein Instrument für Internet-Vermittler, um sich für die Haftung für Informationen von Dritten zu qualifizieren. Der Vermittler kann für rechtswidrige Informationen haftbar gemacht werden und muss die Informationen dann unverzüglich entfernen oder blockieren.
Nach der E-Commerce-Richtlinie haften Internet-Vermittler nicht für Informationen, die von anderen gespeichert werden, wenn sie die rechtswidrigen Informationen oder Aktivitäten nicht kennen oder vernünftigerweise nicht kennen sollten. Dies bedeutet, dass der Dienstanbieter, wenn er Kenntnis von illegalen Informationen oder Aktivitäten erlangt, die Informationen oder Aktivitäten unverzüglich löschen oder den Zugriff darauf unmöglich machen muss. Diese Haftungsausschlussregelung hat zur Anwendung von NTD-Verfahren (Notice-and-Takedown) geführt.
Notice and takedown – Verfahren
Mit Notice and takedown – Verfahren können Rechteinhaber rechtsverletzendes Material melden („Benachrichtigung“). Danach kann der Dienstanbieter entscheiden, es zu entfernen oder zu blockieren („Herunterfahren“). Es wird hauptsächlich im Zusammenhang mit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums wie Urheberrecht, Markenrecht und Handelsnamenrecht verwendet. Es kann aber auch im Zusammenhang mit anderen rechtswidrigen Informationen oder Aktivitäten verwendet werden, z. B. dem Austausch von Kinderpornografie oder der Veröffentlichung diffamierender oder diffamierender Informationen.
Kein Notice and staydown
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, keine Informationen hochzuladen, die wieder offline geschaltet wurden. Ein Notice-and-Staydown-System ist daher nicht obligatorisch.
Redefreiheit
Notice and takedown – Systeme stehen im Widerspruch zur Meinungsfreiheit der Benutzer, insbesondere für den Fall, dass sich das betreffende Material als nicht verletzend herausstellt. Da der Haftungsausschluss erfordert, dass die Informationen sofort offline geschaltet werden müssen, ist ein Dienstleister schließlich geneigt, ohne ausreichende Untersuchung der (Un-) Rechtmäßigkeit der Mitteilung mit der Entfernung fortzufahren. Dies kann zu Missbrauch führen. Ein sogenannter „Chilling Effect“ ist daher ein Risiko dieses Systems. In diesem Fall gibt es jedoch keine Verfahren zum Schutz der Meinungsfreiheit. Der europäische Gesetzgeber hat dafür noch nichts entwickelt. Es gibt jedoch Selbstregulierung.
Verhaltensregeln NTD
In den Niederlanden kennen wir den Code of Conduct für Notice-and-Takedown seit geraumer Zeit. Dieser Verhaltenskodex wird von der Plattform für die Informationsgesellschaft gepflegt. Der Code enthält eine Prozedur für NTD-Anforderungen, die Bedingungen für das Löschen und den Zeitpunkt des Löschens. Der Code schreibt auch vor, welche Informationen der Rechtsinhaber angeben muss.
Unbestreitbar falsch oder Bekanntmachung
Aus dem Verhaltenskodex folgt, dass der Dienstleister nur dann mit der Entfernung fortfahren muss, wenn das Material unverkennbar illegal ist. Ist dies nicht der Fall, gilt „Notice-and-Notice“: Der Dienstleister muss den Materialanbieter über die Anfrage informieren und ihn bitten, sich an den Beschwerdeführer zu wenden.
Haftungsausschluss vs. Verbot oder Gebot
Die ordnungsgemäße Einhaltung eines Hinweis- und Abschaltverfahrens kann nicht nur dazu führen, dass der Internet-Vermittler nicht für Schäden haftet. Dem Internet-Vermittler kann das Entfernen des Materials auch weiterhin untersagt werden. Darüber hinaus können Dienstleister unter bestimmten Umständen auch zur Angabe von Namens- und Adressdaten verpflichtet sein.
Löschen von personenbezogenen Daten
Das NTD-Verfahren muss vom Recht auf Vergessen der betroffenen Personen unterschieden werden. Das Recht zu vergessen ist ein Datenschutzrecht.
Europäische Verstärkung der NTD – Entwicklungen
Die Europäische Kommission hat mehrere Versuche unternommen, die Zuständigkeiten von Internetdienstanbietern für illegale Informationen und Aktivitäten im Internet weiter zu definieren. Einige dieser Initiativen sind gescheitert. Die Kommission möchte durch die Harmonisierung der Mitteilungs- und Handlungsverfahren mehr Rechtssicherheit schaffen. Darüber hinaus hat sie Bedenken hinsichtlich der fehlerhaften Entfernung von Material aufgrund der Meinungs- und Geschäftsfreiheit geäußert.
Im September 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Bekämpfung illegaler Online-Inhalte. Hin zu einer verstärkten Verantwortung von Online-Plattformen“. Dabei stellt die Kommission eine Reihe von Leitlinien und Grundsätzen für entschlossenere Maßnahmen von Online-Plattformen gegen illegales Material zur Verfügung. Dies beinhaltet die Bekämpfung krimineller Aktivitäten und Terrorismusbekämpfung. Einsatz proaktiver Maßnahmen wie Filter- und Inhaltsidentifikationstechnologien – (herunterfahren und unten bleiben) – ohne den haftungsfreien Port zu verlieren.
Plattformen werden daher aufgefordert, proaktiv zu handeln, ohne die Haftungsbeschränkung zu verlieren.
Die Europäische Kommission gibt auch Leitlinien für NTD-Verfahren vor. Plattformen werden aufgefordert, Systeme zu implementieren, um ausreichend genaue und angemessene Berichte einzureichen. Es sollte Raum für Erklärungen und eindeutige Hinweise auf den Ort des illegalen Materials geben. Um zu verhindern, dass legitimes Material entfernt wird, sollten Schutzmaßnahmen getroffen werden, die dieses Risiko begrenzen. Benutzer, die von einem NTD-Bericht betroffen sind, sollten Anspruch auf eine Gegendarstellung haben, d.h. sie sollten in der Lage sein, auf die Entfernung zu reagieren. Wenn die Gegendarstellung Anlass zu der Annahme gibt, dass die Informationen rechtswidrig sind, muss das Material ersetzt werden.
Falsche NTD – Benachrichtigung
Das Einreichen einer falschen Mitteilung kann nach niederländischem Recht als rechtswidrige Handlung angesehen werden. Der Antragsteller kann dann für den daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden.
