Recht auf Aussetzung

Das Recht auf Aussetzung bedeutet, dass ein Schuldner die Erfüllung seiner Verpflichtung aussetzen kann, bis der Gläubiger seine Verpflichtung (en) erfüllt.

Bedingungen

Eine Aussetzung ist möglich, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Beispielsweise muss die Partei, die sich auf die Aussetzung stützt, einen Anspruch gegen die andere Partei geltend machen. Daher kann sich die Person, die als erste im Rahmen des Vertrags liefern würde, grundsätzlich nicht auf eine Aussetzung berufen. Schließlich hat diese Partei keinen fälligen und zu zahlenden Anspruch. Darüber hinaus muss zwischen den beiden Verpflichtungen eine Kohärenz (Konnexität) bestehen. In jedem Fall ist dies der Fall, wenn die Verpflichtungen entgegengesetzt sind (wenn A zahlt, liefert B). Wenn die Verpflichtungen nicht ausreichend miteinander verknüpft sind, kann keine Aussetzung erfolgen.

Die Aussetzung sollte außerdem angemessen und fair sein.

Unrechtmäßig aussetzen

Wenn sich eine Partei fälschlicherweise auf ein Suspendierungsrecht beruft, kann diese Partei in Verzug geraten. Diese Partei kann dann für den dadurch entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

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