Rechtliche Bearbeitung

Ein Recht erlischt, wenn sich ein Gläubiger in einer Weise verhalten hat, die mit der späteren Geltendmachung des fraglichen Rechts gemäß den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness unvereinbar ist. Dies wird als rechtliche Bearbeitung bezeichnet.

Wann spricht man von einer rechtlichen Bearbeitung?

Es gibt zwei Situationen, in denen es um rechtliche Bearbeitung geht:

  • Wenn der Gläubiger dem Schuldner das berechtigte Vertrauen gegeben hat, dass der Gläubiger seine Forderung nicht mehr durchsetzen wird; oder

  • wenn die Position des Schuldners unangemessen benachteiligt wäre, wenn der Gläubiger seine Forderung weiterhin geltend macht.

Spezielle Umstände

Die rechtliche Bearbeitung erfordert besondere Umstände, die eine der oben genannten Situationen belegen. Der bloße Zeitablauf reicht nicht aus (hierfür wurde eine Beschränkung eingeführt).

Ein besonderer Umstand, an den Sie denken könnten, ist eine Erklärung des Gläubigers, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht wird. Eine solche Benachrichtigung muss dann von jemandem erfolgen, der sich in einer solchen Position befindet, dass der Schuldner diese Benachrichtigung vornehmen kann.

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