Rechtsakt

Ein Rechtsakt ist ein Tatsachenakt, der auf eine bestimmte Rechtsfolge abzielt.

Einseitig oder multilateral

Man kann zwischen einem einseitigen Rechtsakt und einem multilateralen Rechtsakt unterscheiden. Ein einseitiger Rechtsakt erfordert, dass nur eine Person eine Rechtswirkung hat. In einem multilateralen Rechtsakt ist von allen Beteiligten eine Rechtswirkung erforderlich.

Beispiele

Ein Beispiel für einen einseitigen Rechtsakt ist die Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft. Ein Beispiel für einen multilateralen Rechtsakt ist eine Vereinbarung.

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